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Strom- und Wasserzähler im Garten – bitte geeicht!

Angesichts der Strom- und Wasserkosten reibt sich so mancher Gartenfreund alljährlich verwundert die Augen: So viel soll ich verbraucht haben? Hinzu kommen „Differenzen", die zwischen Hauptzähler und Summe der Unterzählern klaffen. Diese Differenzen werden in der Regel zu gleichen Teilen auf alle Gartenbesitzer verteilt, wobei diese Anteile teils größer sind als der gemessene individuelle Verbrauch.


Die Ursachen können vielfältig sein: Überalterte Leitungen lassen unbemerkt größere Mengen Wasser versickern. Elektroleitungen sind im Gartenverein oft recht lang, haben geringe Querschnitte oder korrodierte Klemmstellen. Die Folge ist unweigerlich ein erheblicher Spannungsabfall und damit Energieverlust. Die Elektroverteilung in so mancher Gartenlaube entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und kann zusätzlich als „Einladung zum Stromdiebstahl" verstanden werden. Nicht zu unterschätzen ist der Eigenverbrauch der Elektro-Unterzähler: Pro Jahr können das je nach Fabrikat bei einem Wechselstromzähler 10 bis 20 kWh sein (bei Uralt-Modellen auch deutlich mehr!), die der Zähler selbst nicht messen kann – sehr wohl aber der Hauptzähler. Bei 100 Unterzählern entstehen so ohne Weiteres 2.000 kWh „Differenz".


Neben diesen teils unvermeidbaren physikalischen Gegebenheiten bzw. teils nur aufwändig zu behebenden Mängeln ist die Messgenauigkeit der Zähler in der Gärten selbst ein wesentlicher Teil des Problems. Nach 30 Jahren ohne Wartung und Prüfung darf man von Strom- oder Wasserzählern kein korrektes Messergebnis mehr erwarten.


Elektrozähler sind in einer unbeheizten Gartenlaube erheblichen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen ausgesetzt, die im Gerät zu Betauung und nachfolgender Korrosion führen. Die Messgenauigkeit leidet darunter, insbesondere bei geringer Leistungsentnahme läuft der Zähler eventuell gar nicht mehr an.


In Wasserzählern bilden sich unvermeidlich Ablagerungen von Kalk und Rost. Davon werden die inneren Strömungskanäle verengt, das Wasser strömt in der Folge mit höherer Geschwindigkeit auf das Laufrad – es wird ein Mehrverbrauch angezeigt. Ablagerungen und Fremdkörper können jedoch auch zur Schwergängigkeit oder Blockierung des Laufrades führen – in diesen Fällen wird ein Minderverbrauch angezeigt. Besonders nachteilig wirkt sich die Winterpause aus: Im Frühjahr sollte generell überprüft werden, dass der Zähler wirklich anläuft. Der wohlgemeinte Ausbau der Zählers im Herbst führt übrigens zum Austrocknen und lässt Ablagerungen aushärten, womit sich die messtechnischen Eigenschaften weiter verschlechtern.


Was offenbar vielen Gartenbesitzern und einigen Vereinsvorständen nicht bewusst ist: Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht.


Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler" und „Unterzähler". Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt.


Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Elektrizität oder Wasser Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat, besteht Eichpflicht.


Dies dient dem Schutz des Verbrauchers, der die Richtigkeit der Messergebnisse in der Regel nicht beurteilen kann und der deshalb nur einem von einer unabhängigen Stelle geeichten Messgerät vertrauen kann. Die Mitglieder können übrigens nicht ihren Verein zum „eichrechtsfreien Staat im Staat" erklären, indem sie sich unter Umgehung der Eichpflicht auf die Abrechnung mittels ungeeichter Zähler „einigen".

 

Eichung in Fakten:

 

1.Strom- und Wasserzähler müssen ein Zulassungszeichen tragen, damit sie geeicht werden können.

 

2. Eichgültigkeit (immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird)

  • Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
  • Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
  • Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre

 

Bei Neukauf: Vorsicht vor Ladenhütern, bei denen ein Teil der Eichgültigkeit bereits abgelaufen ist!

 

3. Nacheichung


In staatlich anerkannten Prüfstellen, nicht in den Eichämtern.


Bei Wasserzählern muss das Messwerk in der Regel vom Hersteller komplett ausgetauscht werden, damit die Eichfehlergrenzen eingehalten werden. Neuanschaffung ist dabei in der Regel wirtschaftlicher.


4. Eichkosten

  • Einphasenwechselstromzähler: 11 €, ab 20 Stück 7 €, ab 100 Stück 5,90 €
  • Wasserzähler für Kaltwasser: 14,30 €, ab 10 Stück 8,30 €, ab 100 Stück 6,40 €


Bei Neukauf ist ein geeichter Zähler zwangsläufig teurer als ein nicht geeichter. Die Mehrkosten liegen jedoch erfahrungsgemäß unter einem Euro pro Jahr der Eichgültigkeit. Das ist es mir wert. Wo sonst kann ich mir für so wenig Geld so viel Ärger vom Hals schaffen?!


Karsten Riedel, Leiter des Eichamtes Leipzig


Weiterführende Informationen: www.eichamt.sachsen.de


(Rechtsgrundlagen, Eichämter, staatlich anerkannte Prüfstellen)