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Niemand will Vorsitzender werden - was nun?

Für manchen Verein ein großes Problem: Der Vorstand muss neu gewählt werden – viele wollen im Vorstand „mitmachen“, aber niemand will dem Verein vorstehen. Aber, jeder Verein braucht einen Vorsitzenden, denn dieser repräsentiert ihn nicht nur, sondern er leitet auch den Vorstand und mit diesem den Verein und vertritt diesen im Rechtsverkehr. Diese Vertretungsmacht (rechtlich korrekt: Vorstand gemäß § 26 BGB) ist in der Satzung geregelt, oft als Alleinvertretung, aber auch als gemeinsame Vertretung.

 

Findet sich absolut kein Kandidat für die Vorsitzendenfunktion, dann kann ein Blick in die Satzung hilfreich sein. In den meisten Satzungen besteht der Vorstand gemäß § 26 BGB aus drei Mitgliedern (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister), wobei überwiegend der Vorsitzende allein oder die beiden anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein im Rechtsverkehr vertreten. In den wenigsten Fällen ist jedes dieser Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt.

 

Theoretisch könnte es u. U. vorerst also auch ohne einen Vorsitzenden weitergehen, vorausgesetzt, das Vereinsregister beim Amtsgericht stimmt dem (als Übergangslösung) zu. Damit ist das Problem aber nicht vom Tisch, denn die Satzung legt die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder und die zu besetzenden Funktionen (insbesondere im Hinblick auf § 26 BGB) fest. Eine Vertretung nur gemeinsam zu zweit kann den Verein sogar weitgehend handlungsunfähig machen (Ortsabwesenheit, längere Krankheit u. ä.). Mit dem Splitten der Verantwortlichkeit auf mehrere Vorstandsmitglieder geht den Mitgliedern ein einheitlicher Ansprechpartner verloren.

 

Es zeugt nicht gerade vom Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder für ihren Verein, der ihnen überhaupt erst ihre Gartennutzung ermöglicht, wenn ihnen unerlässliche Pflichten gleichgültig sind. Dazu gehört u. a., sich persönlich für das Wohl des Vereins einzusetzen. Sie nehmen ohne nachzudenken in Kauf, dass durch das Amtsgericht für den Verein ein (ggf. teurer) Notvorstand bestellt werden muss oder der Verein sich gar (mit allen negativen Folgen für die Mitglieder) auflösen muss.

 

Es gibt also nur einen Weg: Den Mitgliedern ihre Verantwortung deutlich zu machen und die Vorsitzendennachfolge weitsichtig und rechtzeitig anzupacken.

 

Dr. Rudolf Trepte